Nebenkosten – Was zählt zu den Nebenkosten ...

Zu den Kosten für den Hauswart gemäß der Betriebskostenverordnung gehören die Vergütung inklusive der zu zahlenden Sozialbeiträge. Werden durch den Hauswart Arbeiten ausgeführt, die unter einem der anderen Nebenkostenarten vorzufinden sind, so dürfen diese innerhalb dieser Posten nicht nochmals als Nebenkosten aufgeführt werden.

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